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07.08.2010, 15:06

US-Bundesgericht beendet Wolfsjagden

Am Donnerstag, den 05. August entschied Richter Donald Molloy vom Bundesgericht in Montana, dass das sogenannte "Delisting", mit dem der Entzug des normalerweise im Rahmen des Endangered Species Act (ESA) von 1973 geltenden Schutzstatus der Wölfe in Idaho und Montana bezeichnet wird, möglicherweise illegal gewesen sei.

Das Delisting, was in der Bush-Administration vom US Fish and Wildlife Service (USFWS) 2009 als eine Folge der positiven Entwicklung der Wolfspopulationen in den Staaten angepriesen wurde, legte die Verantwortung des Wolfmanagements wieder in die Hände der Staaten Idaho und Wyoming, nach deren Vorlage eines entsprechenden Managementplans, der den fortwährenden Schutz der Wölfe gewährleisten sollte. Da Wyoming keinen solchen Plan vorweisen konnte, blieb die Verantwortung dort beim USFWS und der Wolf somit im Rahmen des ESA geschützt.

Grundlage für das Delisting war die Annahme der Behörde, dass eine Population von mindestens 300 Wölfen als eine wiederhergestellt und gesichert anzusehen sei, eine Auffassung, die von den meisten Wissenschaftlern nicht geteilt wird. Ihren Angaben seien 2.000 bis 5.000 Wölfe in der Region nötig, um eine nachhaltig gesunde Population gewährleisten zu können.

Dem Delisting folgend wurden in beiden US-Staaten Wolfsjagden veranstaltet, in denen die Wolfspopulation auf den von beiden Staaten im Rahmen des Managementplans festgesetzten Rahmen zusammengeschossen werden sollten. In Idaho standen Jäger Schlange in den Jagdbehörden, um eine der begehrten Abschusslizenzen zu ergattern, die für $11.50 pro Wolf an Einheimische und $186 an Gastjäger vergeben wurden. Am ersten Tag wurden über 2.600 dieser Genehmigungen zum Abschuss eines der geplanten 220 Wölfe an Jäger verkauft.

Letztlich fielen den Jagden in Idaho und Montana insgesamt 260 Wölfe zum Opfer.

In zahlreichen Gerichtsverfahren versuchten zahlreiche Umweltorganisationen, das Delisting zu stoppen, was im ersten Anlauf 2008 zwar funktionierte, im letzten Jahr jedoch trotz weiterer schwebender Verfahren in Kraft gesetzt wurde. Eines dieser Verfahren, was von Earthjustice im Namen von 13 Organisationen geführt wurde, führte nun endlich zu diesem Richterspruch.

Die Entscheidung zum Delisting trennte nach Auffassung des Gerichts in illegaler Weise die Wolfspopulation in den nördlichen Rocky Mountains durch den Entzug des Schutzstatus für den größten Teil der Wölfe in der Region, während der Teil der Population in Wyoming weiterhin geschützt gewesen sei.

Das Urteil stellt den Schutz der Wölfe wieder her und stoppt weitere geplante Wolfsjagden in den Staaten. Wie lange das Urteil letztlich Bestand hat, wird sich erst noch zeigen müssen.

Idaho und Montana haben bereits angekündigt, ihre Mangementziele auf andere Weise durchsetzen zu wollen.

Eines Mitarbeiters der staatlichen Fischerei- und Jagdbehörde, Jim Unsworth, zufolge plant Idaho nach wie vor eine Reduzierung der geschätzten 845 Wölfe auf 520. Dazu soll eine 10/J Erlaubnis im Rahmen des ESA erwirkt werden, die vorsieht, dass (vom Staat wiedereingeführte) Wölfe, die Nutztiere bedrohen oder Wildbestände gefährden, von staatlichen Jägern und Privatgrundbesitzern geschossen werden dürfen. "Wir hätten es vorgezogen, Jäger dafür zu benutzen", sagte Unsworth.

In Montana war für diesen Herbst eine Wolfsjagd geplant, im Rahmen derer 186 der geschätzten 525 Wölfe getötet werden sollten. Hier gestaltet sich die Situation jedoch komplizierter, da die Wölfe im Norden Montanas einer natürlichen Population angehören, und somit unter vollem Schutz stehen, also auch im Rahmen von 10/J nicht geschossen werden dürfen. Die Wölfe im Süden hingegen gelten als experimentelle, wiedereingeführte ("nichtessentielle") Population und dürften über eine 10/J Genehmigung bejagt werden. Von offizieller Seite verlautete, dass Montana nicht nur eine Hälfte seiner Wolfspopulation bejagen möchte und nach Möglichkeiten sucht, die eine Jagd in ganz Montana ermögliche.

Als definitiv gilt aber, dass es diesen Herbst keine Jagden geben wird.


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